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der Rennstrecken-Schreck (viel zu lesen,aber es regnet ja)

 
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DIDI GO !!!!!!!
Einsteiger
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Anmeldungsdatum: 24.10.2006
Beiträge: 122
Wohnort: 23829 Wittenborn

BeitragVerfasst am: 22.07.2007, 10:33    Titel: der Rennstrecken-Schreck (viel zu lesen,aber es regnet ja) Antworten mit Zitat

Im Namen des Gerichts ergeht folgendes Urteil

racing4fun.de Foren-Übersicht -> Allgemein
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Autor Nachricht
kevb



Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 57
Wohnort: Germering / München
Verfasst am: 21.07.2007 00:35 Titel: Im Namen des Gerichts ergeht folgendes Urteil

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Tach zusammen!

Hiermit will ich meine Freude ausdrücken über das in meinen Augen mehr als gerechte Gerichtsurteil das ich heute bekommen habe

Kurz zur Vorgeschichte:
Im Mai letzten Jahres hatte ich meinen ersten RS-Ausflug mit Prospeed nach Most.
Ich bildete mir in ein, dass ich in der Doppelrechts vor der Start-/Zielgeraden noch überholen kann, also bin ich innen (mit gut 2 Meter Abstand! ) vorbei gestochen.
In der Kurve is mir dann der Arsch ausgebrochen und ich bin mit nem Highslider abgeflogen. Der andere Knödl war so "dumm" und hat anstatt zu bremsen/auszuweichen für sich den Entschluss gefasst sich von seiner Maschine zu werfen. Er hatte mehr als genug Platz und auch noch genug Zeit um seine Linie zu korrigieren.
Naja, auf jeden Fall hat er mich dann in der Box noch angesprochen, ich hab mich mehrfach entschuldigt, das ich da wohl zu optimistisch war. Für mich war damit das Ganze als Dummer Rennunfall erledigt und das war´s.

Soweit so "gut", anfang April diesen Jahres bekomm ich auf einmal Post,
eine Kopie der Anklage in dem behauptet wird:
- Er war schon in Schräglage (was blödsinn ist, der war so langsam, da hätte ihn die Schwerkraft einfach umgeschmissen)
- Ich hätte angeblich sein Vorderrad touchiert und ihn zu Fall gebracht ( ja genau, wenn mein Hinterreifen nen Durchmesser von ca. 3Meter gehabt hätte, dann wär das gut möglich )

Da hat mich die dumme Sau doch glatt angezeigt!
Ferner wird behauptet:
"Die von ihm unterzeichnete Erklärung stelle keinen wirksamen Haftungsverzicht dar, würde gegen AGB Gesetz verstoßen. Auch ein konkludenter Haftungsauschluss sei bei derartigen Fahrten nicht erlaubt."
Da will sich die Ratte auch ncoh raus reden, in dem er behauptet die Haftungsverzichterklärung nicht unterschrieben zuhaben usw.
( Ich hatte eine Kopie von meiner UND von seiner vom Betreiber faxen lassen, bin ja nich blöd ) :O)

Folgendes wollte er einklagen:
Sachverständigenkosten: 2600 Euro
Unkostenpauschale: 455.-- Euro
Beitrittsrückerstattung: 30,-- Euro
entgangene "2" Tage der Veranstaltung: 275,--
Helm, Kleidung, usw: 1160,-- Euro
Schmerzensgeld: 3000,--


Das Antwortschreiben meines Anwalts lass ich mal aussen vor und komm zum Ergebniss des Landgerichts München.

Die zulässige Klage ist unbegründet:
Ob und inwieweit die vom Kläger unterzeichnete Haftungsverzichtserklärung wirksam, bzw an xxxparagraphen zu messen ist kann letztlich dahinstehen.
Das Gericht geht von einem konkludenten Haftungsverzicht aus.

Das sich der Kläger der typischerweise damit verbundenen Risiken bewusst war und diese auch in Kauf nehmen wollte, ergibt sich aus dem Inhalt der Haftungsverzichterklärung, die der Kläger unterschrieben hat.

Nach dem Vortrag des Klägers hat der Beklagte beim Überholvorgang infolge überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und sei dadurch in die Fahrlinie des Klägers geraten. Damit hat sich ein typisches Risiko einer solchen Fahrveranstaltung verwirklicht, ohne dass dem Beklagten ein schwerwiegender Regelverstoß zur Last zu legen wäre. Es ist allenfalls leichte Fahrlässigkeit anzunehmen.
Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass nicht nur objektiv die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, sondern dass der Unfall darüber hinaus subjektiv auf leichtsinniger, rücksichtsloser Fahrweise beruht.
Bereits leichteste Fahrfehler eines Teilnehmers können zu erheblichen Eigen- bzw. Fremdschäden führen.

Jetzt mein LIEBLINGSTEIL:

ES WÜRDE GEGEN TREU UND GLAUBEN VERSTOßEN, WENN DER JEWEILS VERLETZTE VERSUCHT, ENTSTANDENEN SCHADEN AUF EINEN ANDEREN TEILNEHMER ABZUWÄLZEN, DEN ER HÄTTE SELBST GENAUSO GUT VERLETZEN KÖNNEN.

Mein Fazit:
Die Lust am Aufzünden hab ich nicht verloren und mein Glauben an unsere Justiz wurde bestärkt, ausgezeichnet!

Für den "Kläger" hab ich nur zu sagen:
Das er sich dabei das Schlüsselbein gebrochen hat tut mir leid und ich hätte es gerne Rückgängig gemacht wenn es machbar gewesen wäre.
Das er jetzt auf so schäbige Art und Weise versucht hat mir den Unfall so unterzujubeln find ich scheisse!
Und so erfüllt es mich doch mit einer gewissen Zufriedenheit das er, das Arschloch, jetzt wenigstens auf den Kosten sitzen bleibt.

Gruß und guts Nächtle,

Euer Aufzündjunior,

Kev

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anderl



Anmeldungsdatum: 13.11.2003
Beiträge: 669
Wohnort: Minga
Verfasst am: 21.07.2007 01:13 Titel:

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gibts da schon ein Aktenzeichen?
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ciaodaweil
Anderl
http://www.igm-racing.de
http://www.gespannmeisterschaft.de

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vz



Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 18
Wohnort: HB
Verfasst am: 21.07.2007 01:16 Titel:

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Ob er in die zweite Instanz geht?
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Ich fahre gerne Motorrad.

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Rodsch



Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 44
Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.07.2007 01:28 Titel:

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vz hat Folgendes geschrieben:
Ob er in die zweite Instanz geht?



Wenn er nicht ganz dösig ist und er keinen Anwalt hat, der sich durch extreme Klagefreudigkeit zu Gunsten seines Honorarverdienstes auszeichnet, wird er es lassen. Die Urteilsbegründung war ein gepflegter Watschen

Das Aktenzeichen bekannt zu geben und abzuspeichern, wäre bestimmt für viele interessant, falls man selbst mit so etwas mal konfrontiert werden sollte.

gruss
roger
_________________
Du bist nie zu alt...nur zu langsam

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Kahuna



Anmeldungsdatum: 04.09.2006
Beiträge: 63
Wohnort: Düsseldorf
Verfasst am: 21.07.2007 03:38 Titel:

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find ich gut das es für dich so ausgegangen ist und hoffe der kläger überdenkt nochmal seine meinung zum rennsport allerdings verstehe ich nicht wieso es so weit kommen muss.. wenn ich beim hockey regelwiedrig angegriffen werde und mir nen arm breche ist das pech und der kollege bekommt schon seine gerechte strafe (strafzeit, disziplinarverfahren etc.) aber auf die idee ihn dann noch auf schmerzensgeld oder schadensersatz zu verklagen käme ich nie und mir ist auch kein fall bekannt. selbst ich, der keine renntrainings fährt, kann mir denken das so was leider dazu gehört und jedem passieren kann
_________________
Lieber oft ein bischen zu langsam als einmal viel zu schnell!

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Nudarz



Anmeldungsdatum: 22.10.2006
Beiträge: 304
Wohnort: Schweiz
Verfasst am: 21.07.2007 08:37 Titel:

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Das aller beste wäre noch seinen Namen zuwissen und an Alle Rennveranstalter zuzusenden damit er nicht mehr unter uns weilt wenn wir auf der Strecke Fahren.

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Stoppie



Anmeldungsdatum: 14.11.2003
Beiträge: 2283
Wohnort: Münsterland
Verfasst am: 21.07.2007 08:53 Titel:

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kevb,

ich kann mir deine Freude über das Urteil gut vorstellen. Das Urteil bestätigt eigentlich die hiesigen Laien-Meinungen zu dem Thema Schadenersatzvorderungen bei Unfällen auf der Rennstrecke und hält hoffentlich einige Aufzünder vor ähnlichen Schritten ab.

Was mich wundert ist, daß er den Schaden an seinem Moped nicht geltend machen wollte.

Das Aktenzeichen währe in der Tat interessant.
_________________
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie

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kevb



Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 57
Wohnort: Germering / München
Verfasst am: 21.07.2007 09:14 Titel:

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Guten Morgen zusammen!

Dank euch für den Zuspruch
Ich finds auch ne Frechheit was der da abgezogen hat.

Jetzt heißts noch einen Monat warten ob er Berufung einlegt,
danach is das Urteil rechtskräftig.

Für alle interessierten, das Aktenzeichen lautet:
AZ: 19 O 1011/07

Ach so ja, er hatte auch behauptet sein Motorrad sei ein Totalschaden.
Hallo, der is mit ungefähr 70 abgeflogen und direkt ins Kiesgerutscht.
Das Ding hat nie im Leben einen Totalschaden.
So ein Schwachbumser...

Gruß,

Kev

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jkracing



Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 176
Wohnort: ED
Verfasst am: 21.07.2007 09:19 Titel:

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wenn man das Urteil andersrum liest steht da aber auch ziemlich genau wann eine Klage vor desem Gericht einigermaßen Bestand und Aussicht auf (Teil-)Erfolg hätte
Entscheidend ist m.E. jedoch schon die Tatsache daß eine Klage diesbezüglich überhaupt zuässig ist. Der Ausgang liegt immer in den Begebenheiten des Einzelfalls und der richterlichen Sichtweise.

Der hier geschilderte Fall scheint mir tatsächlich eher eine Begenung unglücklicher Umstände gewesen zu sein, unerfahrener Schneller trifft auf ebensolchen Langsamen, der Sturz resultiert mehr aus Unerfahrenheit gepaart mit Fehlreaktion als aus Rücksichtslosigeit.

Drum: GRUPPENEINTEILUNG
kann zwar auch nicht alles verhindern aber sie minimiert sehr viele solcher Situationen

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puch



Anmeldungsdatum: 13.11.2003
Beiträge: 1943
Wohnort: Franken
Verfasst am: 21.07.2007 09:25 Titel:

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das hätte aber auch anders ausgehen können.......


da hattest du jedenfals nen richter mit gesundem menschen versandt. den imho sind die von uns unterzeichneten haftugsauschlüssen wenns hart auf hart geht nichts wert.

aber gut das es so ein urteil schon mal gibt, kann sicher der ein oder andere mal wieder gebrauchen, denn diese anzeiger rei wird wohl immer mehr zur gängigen praxis, hab in letzer zeit leider das schon aus verscheidenen richtungen gehört, dass es wohl langsam gängig ist rennunfälle mit dem anwalt zu klären.

wenns ne stupide grobfahrlässige sache gewesen ist, kann man das noch bisschen verstehen, aber bei nem "normalen" unfall.....
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sc50manni
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Anmeldungsdatum: 21.10.2006
Beiträge: 542
Wohnort: 23795 Klein Rönnau

BeitragVerfasst am: 23.07.2007, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Was muss das fürn Arsch sein, hoffentlich ist der geächtet und taucht nirgends mehr auf.

Hoffentlich gibt es nicht noch mehr von der Sorte.

URTEIL hingegen super
_________________
Gruss sc50manni
ISCH gucke

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02.06.-03.06. Lausitzring
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